Zugang wiederherstellen

Bitte laden Sie eine beglaubigte Kopie eines amtlichen Ausweises hoch (Gemeinde, Post oder Bank beglaubigen das kostengünstig). Bei Firmenkonten laden Sie bitte zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug hoch, der Ihre Zeichnungsberechtigung zeigt. Bei Vereinen und anderen nicht im Handelsregister eingetragenen Organisationen genügt ein Nachweis Ihrer Vertretungsbefugnis, zum Beispiel die Statuten mit dem entsprechenden Vorstandsbeschluss.

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